Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein Beratungs- und Entscheidungsgremium und behandelt religiöse, gesellschaftliche und politische Fragen, die sich in einer Pfarrgemeinde stellen. Er versteht sich als Vertreter der gesamten Pfarrgemeinde und nicht einzelner Interessensgruppen. Zusammen mit dem Pfarrer und dem pastoralen Mitarbeitern/innen möchte er das Gesicht der Pfarrei prägen und Kirche vor Ort sein. Ausgehend vom II. Vatikanischen Konzil wurde dieses Gremium in allen Pfarrgemeinden eingeführt.

Aufgabe und Zielsetzung sind:

·ein Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken

· ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren

· gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen

· katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern

Unterstützt wird die Arbeit des PGR durch eine Vielzahl weiterer engagierter Bürgerinnen und Bürger, ohne die die vielfältigen Aufgaben nicht zu bewältigen wären.